Technische Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig aufgefangen werden. (Auszug aus VAwS § 3, Abs. 2)
Als Fachbetrieb nach § 19I WHG unterstützen wir Sie bei der Vorsorge für:
- Eine sichere Gefahrstofflagerung zum Schutz von Mensch und Umwelt
- Einen übersichtlichen und sauberen Arbeitsplatz
- Über entsprechende Geräte und Ausrüstungsteile sowie fachkundiges Personal verfügt
- Mitglied einer baurechtlich anerkannten Güte- oder Überwachungsgemeinschaft ist oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat
Die hierzu existierenden Gesetze und Vorschriften legen den Rahmen für notwendige Planungen und Anschaffungen fest:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – regelt notwendige Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bzw. zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – regelt den Grundwasserschutz für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, basierend auf dem Besorgnisgrundsatz des WHG
- Anlagenverordnung (VAwS) – Verordnung des jeweiligen Bundeslandes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen