Viele dieser Stoffe können ätzend, toxisch oder wassergefährdend wirken. Daher bedarf es beim Umgang und der Lagerung besonderer Sorgfalt und Sachkunde. Die auf den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller und Lieferanten aufgeführten Hinweise sind zu beachten und einzuhalten. Werden durch den Landwirt Aufgaben an eine andere Person übertragen, muss sichergestellt sein, dass diese Person über ausreichende Kenntnisse über die Gefahren im Umgang mit diesen Stoffen verfügt. In jedem Fall dürfen nur zugelassene und von registrierten Herstellern oder Händlern vertriebene Produkte verwendet werden.
Für den Umgang mit diesen Stoffen und deren Lagerung können verschiedene Genehmigungen erforderlich werden, z.B.:
- eine Genehmigung nach dem Bundes –Immissionsschutzgesetz
- ein Eignungsnachweis nach dem Wasserhaushaltsgesetz
- eine Genehmigung nach der Landesbauordnung
- eine Registrierung des Betriebes nach der Futtermittelhygiene-Verordnung